Klasse A2 ab 18 Jahren
Mindestalter: | 18 Jahre |
Voraussetzungen: | Der Erwerb der neuen Klasse A2 setzt keine andere Führerscheinklasse voraus. |
Fahrzeuge | Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Bewerber, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, können die Klasse A ohne diese Beschränkung direkt erwerben. |
Befristung: | Die Klasse A2 ist 15 Jahre gültig. |
Einschluss: | Klasse A2 schließt die Klassen A1 und AM ein. |
Sonstiges: | Wer zum Zeitpunkt der Aushändigung dieser Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat und auf einer entsprechend schweren Maschine ausgebildet und geprüft worden ist, erhält die Klasse A sofort ohne die Beschränkung. |
Sonderfahrten Klasse A2 | Überland | Autobahn | Dunkelfahrt |
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bei Ersterwerb | 5 | 4 | 3 |
bei Erweiterung von Klasse A1(vor 2 jährigem Besitz) | 3 | 2 | 1 |
bei Erweiterung von Klasse A1(nach 2 jährigem Besitz) | - | - | - |
Prüfungsdauer | 60 Minuten |