Mindestalter: |
16 Jahre |
Voraussetzungen: |
Der Erwerb der Klasse AM setzt keine andere Klasse voraus. |
Fahrzeuge
| Zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen) |
Befristung: |
Die Klasse AM ist 15 Jahre gültig. |
Einschluss: |
Die Klasse AM schließt die Führerscheinklasse S ein. |