Mindestalter: |
17/18 Jahre |
Voraussetzungen: |
Der Erwerb der Klasse B,Bf17 setzt keine andere Führerscheinklasse voraus. |
Fahrzeuge
| Kraftfahrzeuge ausgenommen Krafträder mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg |
Befristung: |
Ab Jan.2013 ausgestellte Faherlaubnisse haben eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren |
Einschluss: |
Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein. |
Sonstiges: |
Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält
man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt. |